Lange Zeit wurde gerätselt, welche sozialen Netzwerke denn unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fallen. Nun hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine kleine Anfrage der rechtsradikalen AfD sieben Unternehmen benannt. Von diesen ist bekannt, dass sie einen Zustellungsbevollmächtigten haben. Dieser ist für unter das Gesetz fallende Unternehmen zwingend vorgesehen. Es handelt sich bei den sozialen Netzwerken neben Facebook, Youtube, Instagram, Twitter, Google+, Pinterest und Soundcloud.
Für die vom Gesetz betroffenen Unternehmen ist es erst einmal gar nicht so einfach herauszubekommen, ob sie betroffen sind. Das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) hat nach eigener Aussage keine Liste möglicher Unternehmen, da die Einleitung eines Ordnungswidrikeitsverfahrens von unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen – wie zum Beispiel der Eigenschaft als soziales Netzwerk – abhänge, die kumulativ vorliegen müssten und stets auf ihre Aktualität zu prüfen seien. Auch ist ein Prozess der Benachrichtigung durch die Behörde nicht vorgesehen. Spätestens jedoch bevor die Behörde ein Bußgeld erlasse, würde das soziale Netzwerk zum Vorgang angehört, sagt der Pressesprecher des BfJ gegenüber netzpolitik.org.
Alle kleinen Parteien wollen NetzDG abschaffen
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist wegen seiner möglichen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit hoch umstritten. Kritiker befürchten schon lange, dass Privatunternehmen durch das Gesetz zu einem Overblocking gedrängt werden, durch das auch strafrechtlich nicht relevante Meinungsäußerungen gelöscht werden. Die ersten Tage seit Einführung des Gesetzes befeuern diese Befürchtungen: So sperrte Twitter den Account des Satiremagazins Titanic ungerechtfertigterweise. Im Bundestag haben sich mittlerweile alle kleinen Parteien – also FDP, Grüne, Linke und AfD – gegen das NetzDG ausgesprochen. Aus der entstehenden großen Koalition sind keine Pläne zur Abschaffung bekannt.
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